Registrierung der Körperschaftssteuer in den VAE: Schritt-für-Schritt-Anleitung

 

Die Vereinigten Arabischen Emirate werden seit langem mit einer komfortablen Geschäftsumgebung assoziiert. Attraktive Bedingungen, das Fehlen übermäßiger Anforderungen und Flexibilität für internationale Unternehmen machen diese Jurisdiktion zu einer der beliebtesten weltweit. Doch die Regeln ändern sich. Nun führen die VAE, wie auch andere Länder, eine Körperschaftsteuer ein, die ein wichtiger Bestandteil der Finanzplanung für Unternehmen in den Emiraten geworden ist.

Deshalb ist es für jeden Unternehmer wichtig, die Feinheiten der Besteuerung zu verstehen, neue Vorschriften zu verfolgen und zu wissen, wie sie die Tätigkeit des Unternehmens beeinflussen. Und die Berater von b2bconsulting unterstützen bei diesen Fragen. Was ist Körperschaftsteuer, warum ist sie notwendig und wie man sich an die neuen Regeln anpasst – erfahren Sie im Folgenden.

Was ist Corporate Tax?

Corporate Tax ist eine Steuer auf den Gewinn von juristischen Personen, die in den VAE seit dem 1. Juni 2023 angewendet wird. Sie wurde auf Grundlage des Bundesdekret-Gesetzes Nr. 47 vom 9. Dezember 2022 eingeführt, um die nationalen Regeln an internationale Standards anzupassen.

Die Körperschaftsteuer in den VAE betrifft alle im Land registrierten Unternehmen sowie ausländische Organisationen, die eine Betriebsstätte in einem der Emirate haben. Die Einführung dieses Systems mindert nicht die Attraktivität der Jurisdiktion: Der Steuersatz bleibt einer der niedrigsten weltweit, und für bestimmte Geschäftskategorien sind Ausnahmen bis hin zu 0 % vorgesehen.

Wie funktioniert die Körperschaftsteuer und wer ist betroffen?

Wesentliche Bestimmungen

Die Körperschaftsteuer in den VAE wird auf den Nettogewinn eines Unternehmens angewendet – das heißt auf die Einnahmen abzüglich der mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Ausgaben. Die Steuerpflicht entsteht, wenn der Jahresgewinn 375.000 Dirham übersteigt. Bis zu diesem Betrag beträgt der Steuersatz 0 %, bei Überschreitung – 9 %.

Diese Regel gilt für alle juristischen Personen, die im Land tätig sind, mit Ausnahme speziell definierter Fälle, die wir weiter unten erläutern werden. Der Steuersatz ist fest und hängt weder von der Art des Geschäfts noch vom Emirat ab, in dem das Unternehmen registriert ist. Genau das macht die Körperschaftsteuer in den VAE transparent und vorhersehbar – was für die Finanzplanung sehr wichtig ist.

Welche Geschäftsarten unterliegen der Körperschaftsteuer?

Folgende Kategorien fallen unter das Gesetz:

  • – Lokale und internationale Unternehmen, die in den VAE registriert sind, einschließlich Aktiengesellschaften, private Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung;
  • – Niederlassungen und Betriebsstätten ausländischer Organisationen;
  • – Partnerschaften und alle anderen Unternehmen, die gemäß den Gesetzen der VAE als juristische Personen anerkannt sind.

Darüber hinaus können auch Einzelunternehmer und Freiberufler, die über das Emirates Business Model registriert sind, unter das Gesetz fallen, wenn ihre Einnahmen den steuerfreien Schwellenwert überschreiten.

Wer ist von der Körperschaftsteuer befreit?

Es gibt Kategorien, die keine Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn zahlen müssen. Dazu gehören:

  • – Regierungsbehörden;
  • – gemeinnützige Organisationen (mit Genehmigung der FTA);
  • – Investmentfonds mit entsprechendem Status;
  • – Kleinunternehmen, deren Einkommen 375.000 AED nicht überschreitet;
  • – Privatpersonen.

Außerdem können Unternehmen, die in Freihandelszonen registriert sind, von der Steuer befreit sein, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, wie z. B. die Tätigkeit ausschließlich innerhalb der Freihandelszone auszuüben. Über die Befreiungsbedingungen und spezielle Regelungen berichten wir weiter unten ausführlich.

Anforderungen an Unternehmen

Unternehmen, die der Steuer unterliegen, sind verpflichtet:

  • – sich bei der Bundessteuerbehörde (FTA) zu registrieren;
  • – Buchhaltung gemäß internationalen Standards zu führen;
  • – Unterlagen mindestens 7 Jahre aufzubewahren;
  • – jährlich eine Steuererklärung einzureichen – auch bei keinem zu versteuernden Gewinn.

Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann zu Bußgeldern und zur Sperrung von Firmenkonten führen. Die Körperschaftsteuer-Gesetzgebung der VAE verlangt vollständige Transparenz und Genauigkeit bei der Berechnung.

Corporate-Tax

Wie registriert man sich bei der Steuerbehörde zur Zahlung der Körperschaftsteuer?

Damit ein Unternehmen Körperschaftsteuer zahlen und Steuererklärungen einreichen kann, muss es sich bei der Bundessteuerbehörde der VAE – FTA (Federal Tax Authority) registrieren. Dies ist eine verbindliche Vorgabe für alle Organisationen, die unter das Gesetz fallen.

Die Registrierung für die Körperschaftsteuer in den VAE erfolgt online über EmaraTax – das Hauptsystem, das von der Bundessteuerbehörde (FTA) bereitgestellt wird. Dabei sind folgende Schritte zu beachten:

  1. – Erstellen Sie ein Konto auf der EmaraTax-Plattform.
  2. – Stellen Sie einen Antrag auf Registrierung.
  3. – Fügen Sie die erforderlichen Dokumente bei.
  4. – Warten Sie auf die Bestätigung durch die FTA.
  5. – Aktualisieren Sie die interne Dokumentation.

Beschreibung der Schritte

Schritt 1. Verwenden Sie die geschäftliche E-Mail-Adresse, die Lizenznummer, die Emirates ID des Geschäftsführers und weitere Registrierungsdaten.

Schritt 2. Im Formular müssen der rechtliche Firmenname, die Lizenznummer, die Unternehmensstruktur sowie Beginn und Ende des Geschäftsjahres angegeben werden.

Schritt 3. Fügen Sie die erforderlichen Dokumente bei. Dazu gehören: Kopie der Lizenz, Reisepass oder Emirates ID des Eigentümers oder Geschäftsführers, Bankauszug, Gesellschaftsvertrag.

Schritt 4. Die Prüfung dauert in der Regel einige Werktage. Nach der Genehmigung erhält das Unternehmen die Tax Registration Number (TRN).

Schritt 5. Nach der Registrierung müssen die neuen Steuerinformationen (TRN) in Verträge, Rechnungen und Buchhaltungssystem eingetragen werden.

Wie berechnet man die Körperschaftsteuer?

Steuersatz und Berechnungsgrundlage

Der Körperschaftsteuersatz in den VAE beträgt 0% für Gewinne bis zu 375.000 AED und 9% für den Betrag darüber hinaus. Die Berechnungsgrundlage ist der Nettogewinn, also die Differenz zwischen Einnahmen und angemessenen Ausgaben des Unternehmens.

Zu den Ausgaben zählen Miete, Gehälter, Lizenzgebühren, Transport und Einkäufe. Persönliche Ausgaben sowie gezahlte Bußgelder mindern die Steuerbasis nicht. Alle Angaben müssen durch Dokumente belegt sein, sonst werden sie nicht anerkannt.

Beispielrechnung

Angenommen, der jährliche Nettogewinn des Unternehmens beträgt 500.000 AED.

Die Steuer wird folgendermaßen berechnet:

  • – die ersten 375.000 AED sind steuerfrei (Steuersatz 0%);
  • – die verbleibenden 125.000 AED werden mit 9% besteuert.

Berechnung: 125.000 AED × 9% = 11.250 AED

Ergebnis: Die zu zahlende Steuer beträgt 11.250 AED.

Wie reichen Sie Steuererklärungen und Berichte ein?

Die Steuererklärung muss jährlich innerhalb von 9 Monaten nach Ende des Geschäftsjahres eingereicht werden.

In der Erklärung werden der steuerpflichtige Gewinn und die Berechnung der zu zahlenden Steuer angegeben.

Wenn das Unternehmen nicht rechtzeitig alle Unterlagen vorbereiten kann, kann eine Verlängerung der Abgabefrist für die Körperschaftsteuererklärung in den VAE beantragt werden.

Dies ist jedoch nur vor Ablauf der Frist und mit entsprechender Begründung möglich.

Haftung und aktuelle Bußgelder

Steuern in den VAE werden streng kontrolliert. Die Nichteinhaltung von Fristen kann zu schweren Sanktionen führen:

  • 10.000 AED – für verspätete Registrierung und fehlerhafte Dokumentenführung;
  • 20.000 AED – für wiederholte Verstöße innerhalb von 24 Monaten;
  • 500 AED pro Monat – bei fehlender Buchführung und Verstößen gegen die Dokumentationspflicht innerhalb der ersten 12 Monate;
  • 1.000 AED – für wiederholte verspätete Meldungen ab dem 13. Monat.

Manche Unternehmen unterschätzen die Bedeutung der Fristeinhaltung, dabei kann die maximale Geldstrafe
bis zu 200 % des nicht gezahlten Steuerbetrags betragen. Die FTA macht keine Ausnahmen – selbst wenn die Steuerzahlung null ist,
muss trotzdem eine Steuererklärung eingereicht werden.

Welche Fehler sollten vermieden werden?

Fehler beim Übergang zum neuen Steuersystem können einem Unternehmen Reputation, Zeit und Geld kosten.

Besonders betroffen ist das Geschäft in Dubai, wo oft Niederlassungen mit internationaler Beteiligung und flexibler Managementstruktur eröffnet werden.

Hier sind die häufigsten Verstöße:

  • – Verspätete Registrierung bei EmaraTax und fehlende TRN;
  • – Fehlerhafte Buchführung und fehlende Belege;
  • – Ignorieren von Fristen für Berichte und Abrechnungen;
  • – Unrichtige Angaben in Steuererklärungen;
  • – Fehler bei der Bestimmung der Steuerbasis (Einbeziehung nicht belegter Ausgaben, Unterbewertung von Einnahmen);
  • – Verletzung der Befreiungsbedingungen für Unternehmen in Freihandelszonen.

person-holding-white-and-red-plastic-pack

Übersichtstabelle der häufigsten Fehler

FehlerBeschreibung
Versäumnis der RegistrierungsfristViele Unternehmen überwachen nicht den Zeitpunkt, zu dem sie sich bei der FTA registrieren müssen.
Dabei hängt die Frist für die Registrierung der Körperschaftsteuer in den VAE vom Datum der Lizenz ab und ist im EmaraTax-Konto angegeben.
Für verspätete Registrierung ist eine Strafe von 10.000 AED vorgesehen.
Unterschätzung der Anforderungen an DokumenteManche Geschäftsinhaber führen die Finanzbuchhaltung „für sich“, ohne sich an die von den Steuerbehörden festgelegten Standards zu halten.
Dies kann zu Nachforderungen und Sanktionen führen.
Fehler bei der BerechnungDa die Körperschaftsteuer in den VAE relativ neu ist, verwechseln viele Unternehmen, welche Ausgaben zur Minderung des Gewinns zulässig sind.
Wichtig ist, nur solche Kosten zu berücksichtigen, die direkt mit der Geschäftstätigkeit verbunden sind, persönliche oder nicht betriebsbezogene Ausgaben sind ausgeschlossen.
Verspätete Abgabe der SteuererklärungIst das Unternehmen bereits bei der FTA registriert, muss es jährlich eine Steuererklärung abgeben – auch wenn kein Gewinn erzielt wurde oder dieser unter dem Freibetrag liegt.
Eine Fristversäumnis kann zu aufsteigenden Strafen führen, besonders bei Wiederholungsverstößen.
Ignorieren der Steuervorschriften wegen des Free Zone StatusManche Unternehmen, die in einer Freihandelszone registriert sind, glauben fälschlicherweise, von der Steuer befreit zu sein.
Tatsächlich ist das nur unter Einhaltung bestimmter Kriterien möglich. Zum Beispiel kann der Körperschaftsteuersatz in Dubai für Unternehmen mit qualifiziertem Free Zone Status 0% betragen, wenn alle Anforderungen der lokalen Behörden erfüllt sind.

Wie wirkt sich die Körperschaftsteuer auf das Geschäft aus?

Nachdem das Körperschaftsteuergesetz in den VAE in Kraft getreten ist, mussten Unternehmen im Jahr 2025 ihre Managementberichterstattung und Gewinnstruktur neu bewerten. Wichtig sind jetzt nicht nur die Umsätze, sondern auch die richtige Verteilung der Ausgaben, Vertragsgestaltung und Dokumentation.

Für Ansässige in Freihandelszonen gelten besondere Bedingungen. Die Körperschaftsteuer in den VAE wird in der Free Zone nicht angewendet, wenn das Unternehmen die von der lokalen Regierung festgelegten Regeln einhält. Dieser Ansatz ermöglicht es, den Steuersatz bei null zu halten und gleichzeitig die Transparenz der Geschäftstätigkeit zu erhöhen – was sowohl für die Steuerbehörde als auch für Geschäftspartner wichtig ist.

Steuervergünstigungen und Befreiungen

Die Gesetzgebung der VAE sieht mehrere Fälle vor, in denen Unternehmen keine Beiträge zahlen müssen.
Eine Befreiung von der Körperschaftsteuer in den VAE ist möglich, wenn das Unternehmen:

  • – eine Regierungs- oder quasistaatliche Einrichtung ist;
  • – als gemeinnützige Organisation registriert ist (und die Zustimmung der FTA erhalten hat);
  • – als qualifizierter Investmentfonds fungiert;
  • – ausschließlich außerhalb des Landes tätig ist (ohne ständige Niederlassung in den VAE).

Für Unternehmen in Freihandelszonen gilt ein gesondertes Verfahren. Bei Einhaltung bestimmter Bedingungen – einschließlich wirtschaftlicher Präsenz, Tätigkeit innerhalb der Zone und keiner Einnahmen aus dem Festland – gilt ein Steuersatz von 0%.

Diese Bestimmungen sind im Einkommensteuergesetz der VAE festgelegt und in den offiziellen Kommentaren zum Bundesdekret Nr. 47 beschrieben.

Körperschaftsteuer in Freihandelszonen

Unternehmen, die in Freihandelszonen registriert sind, können einen begünstigten Steuerstatus beantragen. Dafür ist erforderlich:

  • – eine Lizenz, die von der Free Zone Authority ausgestellt wurde;
  • – tatsächliche Geschäftstätigkeit innerhalb der Zone;
  • – Einnahmen nur von Kunden außerhalb der Zone oder von anderen Unternehmen innerhalb der Zone;
  • – Erfüllung der Kriterien für eine wirtschaftliche Präsenz;
  • – Abgabe separater Berichte;
  • – Erlangung des Status eines qualifizierten Steuerzahlers.

Andernfalls gilt der reguläre Steuersatz von 9%, unabhängig vom Standort.
Deshalb erfordert der begünstigte Status nicht nur Registrierung, sondern auch volle rechtliche und buchhalterische Genauigkeit.

Nützliche Hinweise

  • – Separate Berichterstattung – ist verpflichtend für Unternehmen, die den Status in der Freihandelszone beantragen. Ohne diese wendet die FTA automatisch die allgemeinen Steuerbedingungen an.
  • – Geschäftsjahr – wird bei der Registrierung gewählt. Es kann mit dem Kalenderjahr übereinstimmen oder mit dem Datum der Lizenzierung beginnen. Nach der Registrierung kann es nur mit Zustimmung der Steuerbehörde geändert werden.
  • – Dividenden und Zinsen, die von Tochtergesellschaften in den VAE erhalten werden, sind in der Regel steuerfrei: wenn ein in den VAE ansässiges Unternehmen mindestens 5% der Aktien einer anderen Gesellschaft hält, die Beteiligung mindestens 12 Monate besteht und die Quellgesellschaft weder in einem Offshore-Gebiet registriert noch von der FTA eingeschränkt ist.
  • – Die Steuer wird erst nach Einreichung der Steuererklärung gezahlt, nicht als Vorauszahlung. Das ermöglicht es, alle Ausgaben zu berücksichtigen und die Steuerbasis am Ende der Periode zu optimieren.
  • – Alle Dokumente müssen mindestens 7 Jahre aufbewahrt werden, auch bei einem Steuersatz von null.

Fazit

Die Einführung der Körperschaftsteuer war ein wichtiger Schritt in der Entwicklung des Geschäftsumfelds der VAE. Einerseits bleibt der Steuersatz einer der niedrigsten weltweit.

Andererseits sind Unternehmen nun verpflichtet, sorgfältig Buch zu führen, Gewinne zu berechnen, Berichte einzureichen und steuerliche Anforderungen einzuhalten.

Für diejenigen, die in Dubai tätig sind, gilt ein besonderer Regulierungsrahmen – insbesondere wenn das Geschäft in einer Freihandelszone registriert ist.
Das Verständnis der Feinheiten und eine rechtzeitige Registrierung helfen, Bußgelder und Fehler zu vermeiden, die den Ruf und die finanzielle Stabilität eines Unternehmens beeinträchtigen können.

Wenn Sie Beratung zur Körperschaftsteuer in den VAE oder Unterstützung in jedem Stadium – von der Firmengründung bis zur Abgabe der Steuererklärung – benötigen,

stehen Ihnen die Experten von b2bconsulting gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns, und unser Körperschaftsteuerberater in Dubai analysiert Ihre Situation, erklärt die erforderlichen Schritte speziell für Ihr Unternehmen und hilft, die beste Lösung zu finden.